1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Synadesk, einem Produkt der NeuraTech AG, sofern keine individuell unterzeichnete Vereinbarung etwas anderes regelt.
Diese Bedingungen beschreiben die öffentliche Grundlage für Synadesk. Individuelle Kundenverträge, AVV/DPA und Offerten gehen vor.
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Synadesk, einem Produkt der NeuraTech AG, sofern keine individuell unterzeichnete Vereinbarung etwas anderes regelt.
Synadesk stellt einen digitalen Frontoffice-Mitarbeiter für Websites bereit. Der Dienst nimmt Anliegen entgegen, stellt Rückfragen, bereitet erlaubte Aktionen vor, nutzt freigegebene Anbindungen und übergibt Vorgänge an das Kundenteam.
Synadesk wird als KI-Agent gekennzeichnet. Antworten und vorbereitete Aktionen können fehlerhaft sein. Kunden bleiben verantwortlich für fachliche, rechtliche, medizinische, steuerliche oder sonstige verbindliche Entscheidungen.
Kunden stellen korrekte Unternehmensdaten, Website-Domains, Inhalte, Datenschutzinformationen sowie die Zugangsdaten, Tokens, Provider-Rechte und Freigaben bereit, die sie für angebundene Systeme im Kundenkonto hinterlegen.
Öffentliche Pläne werden in CHF ausgewiesen. Setup, dedizierte Umgebung, zusätzliche Voice-Minuten, Steuern und Sonderleistungen können separat anfallen. Produktive Abrechnung und Freigabe erfolgen schriftlich vor dem Start.
Anbindungen werden nach hinterlegten Zugängen und bestandenem Verbindungstest für die freigegebenen Frontoffice-Aufgaben aktiviert.
NeuraTech AG bemüht sich um einen stabilen Betrieb. Wartung, Sicherheitsmassnahmen, Provider-Störungen oder Änderungen an Dritt-APIs können die Verfügbarkeit beeinflussen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, allfälligen Auftragsbearbeitungsvereinbarungen und den kundenspezifischen Freigaben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet NeuraTech AG nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Zug, Schweiz. Individuelle Verträge gehen diesen öffentlichen Bedingungen vor.